Name
Unter dem Namen «Buchsi Geckos», dem Kletterverein Münchenbuchsee, besteht seit dem 20. Januar 2019 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Münchenbuchsee.
Der Verein bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bzw. Familien in Münchenbuchsee eine örtliche Trainingsmöglichkeit für das Sportklettern und das Bouldern an.
Der Verein gewährleistet ein geleitetes und sicheres Klettertraining. Jedes Training findet unter Aufsicht eines/eines geschulten Leiters/Leiterin (dipl. Kletterlehrer/in, Leiter/in J+S oder
Bergführer/in) statt. Die Sicherheitsvorschriften des KVM basieren auf den aktuellen Richtlinien der IGKA (Interessengemeinschaft Kletteranlagen Schweiz). Unter Klettertraining fallen auch
Aktivitäten wie Klettersteige, Outdoorklettern, Seilpark, ELKI-Kurse (Eltern-Kind), Gecko-Trophy-Kurse und weitere.
Die Infrastruktur zur Durchführung der Klettertrainings befindet sich in der Bodenacker-Turnhalle. Das Hallentraining ist somit an diese Lokalität
gebunden.
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral. Er ist nicht gewinnorientiert.
Zur Mittelbeschaffung kann der Verein geeignete Aktionen und Anlässe durchführen.
Bestand
Der Verein besteht aus Aktivmitgliedern. Es besteht die Möglichkeit, eine Familienmitgliedschaft zu beantragen. Passivmitgliedschaft ist nicht
vorgesehen.
Aufnahme als Mitglied
Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vereinsvorstand auf schriftlichen Antrag hin.
Ausschluss eines Mitglieds
Sportklettern birgt Risiken. Durch gezielte Anweisungen, bestimmte Verhaltensregeln und Weisungen können die Risiken sehr geringgehalten werden. Gewisse
Verhaltensregeln werden vorausgesetzt. Die Nichteinhaltung von Regeln bedeutet zugleich Eigen- und Fremdgefährdung.
Die Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein führen. Bei Vereinsausschluss wird der einbezahlte Mitgliederbeitrag pro rata
rückerstattet.
Der Ausschluss eines Mitgliedes wird schriftlich mitgeteilt und ist sofort wirksam. Ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das
Vereinsvermögen.
Mitgliedschaftsbeiträge
Der Mitgliedschaftsbeitrag fällt jährlich an. Nebst dem geringen Jahresmitgliedsbeitrag sind Unkostenbeiträge für die Trainingsmodule vorgesehen. Der
Mitgliedschaftsbeitrag wird im Rahmen der alljährlichen Vorstandsversammlung festgelegt.
Von der Beitragspflicht ausgenommen sind die Vorstandsmitglieder und die Haupttrainer. Der Vorstand kann weitere Personen von der Beitragspflicht
befreien.
Die Mitgliedschaftsbeiträge decken die Kosten des Klettermaterials, die Routenbau-Kosten sowie Weiterbildungskosten für Sicherheitsschulungen, allfällige
Wochenend-Hallenmieten und Kosten für administrative Arbeiten.
Rechte und Pflichten
Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr und muss jährlich neu beantragt werden.
Die Kletterwand in der Turnhalle Bodenacker kann nur während den vereinbarten Trainingszeiten und unter Aufsicht benutzt werden.
Die Mitglieder unterstützen den Verein beim Erreichen seines Zwecks. Bei der Organisation und Durchführung von Vereinsanlässen verpflichten sich die Mitglieder ihren
Möglichkeiten entsprechend mitzuhelfen.
In sicherheitsrelevanten Fragen haben die Mitglieder kein Mitbestimmungsrecht.
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache jedes einzelnen Mitglieds. Der Verein haftet nicht für entstandene Kosten infolge Unfälle.
Austritt
Auf Antrag eines Mitglieds hin endet dessen Mitgliedschaft per Ende Jahr.
Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Vereinsorgane sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand und der/die ernannte Präsident/in (Vereinsgründer/in)
- die Revisoren
Amtsdauer
Die Amtsdauer für den Vorstand und die Revisoren beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Amtszeit möglich.
Befugnisse
Der Mitgliederversammlung, als oberstes Organ, stehen folgende Befugnisse zu:
- Genehmigung der Protokolle, der Jahresrechnung, des Budgets und des Jahresberichts des Vorstands
- Entlastung des Vorstands
- Wahl der Vorstandsmitglieder und der Revisoren
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung des Budgets
- Wahl der Revisoren
- Genehmigung von Reglementen
- Beurteilung von Beschwerden gegen Ausschlüsse aus dem Verein
- Festsetzung und Änderung der Statuten
Dem Vorstand stehen folgende Befugnisse zu:
- Anpassung von Reglementen die Sicherheitsrelevanz haben
- Beurteilung von Beschwerden gegen Ausschlüsse aus dem Verein
- Erstellen des Tätigkeitsprogramms
- Beauftragen von Trainern und weiteren Personen zwecks sicherheitsrelevanter Tätigkeiten (Routenbau).
Statutenrevision, Auflösung des Vereins
Die Statuten können durch die Hauptversammlung revidiert werden. Für eine Statutenrevision ist ein Mehrheitsentscheid ausschlaggebend. Bei Gleichstand der Stimmen
fällt der/die Vereinspräsident/in den Entscheid.
Der Verein wird aufgelöst, wenn dies zwei Drittel der an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Versammlung anwesenden Vorstandsmitglieder beschliessen. Art. 77
ff. ZGB bleiben vorbehalten. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die Mitgliederversammlung. Den Gründungsmitgliedern sind ihre Einlagen zurückzuerstatten.
Beschlussfassungen und Änderungen der Statuten
Soweit es die Statuten nicht anders bestimmen, fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt der/die
Präsident/in den Stichentscheid.
Vereinsversammlung
Mindestens einmal jährlich findet eine Vereinsversammlung statt. Auf Wunsch von mindestens 10 Mitgliedern und auf Wunsch des Vorstands können zusätzliche,
ausserordentliche Versammlungen einberufen werden. Die Traktanden sind mindestens 14 Tage vor der Versammlung beim/bei der Vereinspräsidenten/in einzureichen.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der/Die Vereinspräsident/in kann zugleich ein Vorstandsmitglied sein. Dem Vorstand obliegt die Führung des
Vereins und vertritt diesen nach aussen. Beim Austritt eines Vorstandsmitglieds wählt der Vorstand ein neues Mitglied.
Im Interesse des Sach- und Sicherheitsverständnisses des Vereins und dessen Sportart wünscht sich der KVM Vorstandsmitglieder, die den Klettersport aktiv ausüben und
über die neusten Sicherheits-Empfehlungen im Sportklettern und Bouldern informiert sind.
Revisoren
Die Mitgliederversammlung ernennt einen Revisor. Der Kassier ist für die Rechnungsführung zuständig.
Finanzen
Die Rechnungsperiode erfolgt semesterweise. Ende Jahr wird eine Gesamtübersicht der Buchhaltung erstellt.
Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
- den jährlichen Mitgliederbeiträgen
- den Beiträgen für die Trainingsmodule
- freiwilligen Beiträgen und Sponsoring
Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Inkrafttreten
Diese Statuen treten nach Ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 20. Januar 2019 in Kraft.
Vereinspräsidentin und Gründerin:
- Janine Wyniger
Vorstands- und Gründungsmitglieder:
- Janine Wyniger
- Jürg Ryser
- Noëmi Oberbach
- Urs Oberbach
- Cornel Koch